Vorschlag zur Änderung der CSRD, ESRS & Co.

Prinzipien des Vorschlags zur Änderung der ESRS (CSRD)

FOKUSSIERUNG

> Reduktion aktueller Pflicht-Angaben (DPs) auf jene, die notwendig sind, um die Basis des Berichts zu verstehen, z.B., Größe, Korrekturen, Unsicherheiten bei den Daten, denn diese sind noch die Regel bei eingekauften Auswirkungen

> Definition von Pflicht DPs zu konsensfähigen Themen, die jeweils für den eigenen Betrieb und alle eingekauften Leistungen unabhängig einer betrieblichen Wesentlichkeitsbetrachtung berichtet werden können und sollten, denn

- „wer zahlt entscheidet“ – auch über deren Wirkungen

- ohne diese Daten ist eine Berichterstattung nutzlos, denn viel kann in die vorgelagerte Wertschöpfungskette ausgelagert werden, wodurch ein Vergleich (z.B. Emission/Umsatz oder /Preis) unmöglich wird

- gesellschaftliche Ziele lassen sich nur im Wettbewerb zwischen allen ökonomischen Aktivitäten und nicht planwirtschaftlich erreichen

> Pragmatische Verwendung der 80-20-Regel beim Umgang mit Primärdaten und Schätzwerten inklusive daraus resultierende Schwellwerte für den Betrieb und vorgelagert, sowie Übergangsfristen

BALANCE AUS FREIWILLIGKEIT UND STANDARDISIERUNG

> Freiwilligkeit zu einer Berichterstattung über die Existenz und Ausgestaltung eines Nachhaltigkeitsmanagements, welches entweder auf der einfachen oder der doppelten Wesentlichkeits-Definition aufbaut, da

- „Nur PR“ keinem etwas bringt und nur Zeit und Geld kostet

- die doppelte Wesentlichkeitsdefinition nur für wenige Strategien plausibel ist und sonst zu „Nur PR“ oder Kosten führt

- nur ein freiwilliges und zum Unternehmen passendes Nachhaltigkeitsmanagement die Wettbewerbsfähigkeit stärkt

> Teil-Standardisierung der Wesentlichkeitsanalyse, ohne diese und eine Wesentlichkeitsdefinition vorzugeben (s.o.), um eine gewisse Vergleichbarkeit unter freiwilliger Anwendung der ESRS zu ermöglichen

> Änderung aller KPIs in den ESRS, LSME und VSME, die Umsatz als Nenner verwenden: der Scope vom Zähler sollte jeweils zum Scope des Nenners passen (falsch z.B. bei E3-4: betrieblicher Wasserverbrauch/Umsatz)

Vorschlag: Reduktion bindender DPs um ca. 80% auf 30 DPs

PFLICHT

> Reduktion auf 6 bis 12 DPs1, 2, die notwendig sind, um die Basis des Berichts zu verstehen (z.B., Größe, Korrekturen, Unsicherheiten)

> Änderung von 153 DPs in vDPs, also in freiwillig zu berichtende Datenpunkte, die entweder durch klar definierte Pflicht-KPIs obsolet werden oder ein Nachhaltigkeits-Management voraussetzen, welches induziert und nicht erzwungen werden sollte

> Definition von 16 neuen Pflicht DPs zu den Themen Klima, Wasser, Biodiversität und Gesundheit/Soziales3, die jeweils für den eigenen Betrieb und die vorgelagerte Wertschöpfung berichtet werden müssen, deren Relevanz konsensfähig ist und bei denen in einem gewissen Rahmen auch mit Schätzwerten gearbeitet werden kann (getrennt definierte Schwellwerte hierfür nach Betrieb und Vorgelagert) unter Verwendung der 80-20-Regel. D.h., fortwährende Definition von ökonomischen Aktivitäten, die z.B. 80% der Emissionen ausmachen, bei denen ein Primärdaten Reporting zur Pflicht werden und Schätzung der übrigen 20% auf Basis von Industrie-Durchschnittswerten

> Ergänzung von gezahlten Steuern und erhaltenen Subventionen als Pflicht-angabe (Cashflow-Ansatz), da v.a. letzteres zu einem Problem wird

WENN WESENTLICH

> Freiwilligkeit der Anwendung der einfachen oder doppelten Wesentlichkeits-Definition als Grundlage einer darüber hinaus gehenden Berichterstattung

> Standardisierung und Vereinfachung der Bewertung der Auswirkungswesentlichkeit (Impact Materiality)4

> Flexibilisierung der Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit bezüglich Definition von kurz-, mittel- und langfristigen Zeiträumen

> Vorgabe, dass bei KPIs der Scope vom Zähler jeweils zum Scope des Nenners passen muss

KÜR

> Nachgelagerte Wertschöpfungskette als freiwillige Zusatzangabe (bei ausgewählten Endverbraucher-Produkten können zusätzlich Pflicht-angaben über die Nutzungsphase und die Recycling-fähigkeit definiert werden)

Notitzen: 1) BP-1 (5 a), BP-2 (10 a), BP-2 (10 b), BP-2 (10 c), BP-2 (11 a), BP-2 (11 b i), BP-2 (11 b ii), BP-2 (13 a), BP-2 (14 a), BP-2 (14 b), SBM-1 (40 a i), SBM-1 (40 b); 2) Sechs davon sind „Conditional“, also nur wenn zutreffend; 3) E1-6 (44), E1-6 (51), E1-6 (44, 52 b), E1-6 (AR 46 g), E1-6 (AR 55), E1-7 (58), E1-7 (58a), E1-7 (AR 62b), E2-4 (28 a) nur bzgl. Nitrogen oxides (NOx/NO2), Sulphur oxides (SOx/SO2), Non-methane volatile organic compounds (NMVOC), sowie Total nitrogen und Total phosphorus, E2-4 (28 a), E3-4 (28 a), E4-3 (28 b), E4-3 (28 b iii), E5-5 (37 a), E5-5 (37 c), S1-14 (88 b), S1-14 (88 c); 4) Begrenzung auf Scale x Scope, mit Irremediability als optionale dritte Dimension, die jedoch in der Bewertung Scale x Scope berücksichtigt wird.